Sie kennen das vielleicht: Sie wollen eine Anerkennung beantragen, Ihre Eheschließung anmelden oder sich bewerben. Sie bekommen eine Liste mit Dokumenten, die Sie vorlegen sollen, darunter auch eine „beglaubigte“ Übersetzung von einem bestimmten fremdsprachigen Dokument.
Doch was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?
Zunächst einmal existieren „beglaubigte“ Übersetzungen nur im Volksmund. Der Übersetzer darf nicht beglaubigen, das dürfen bspw. nur Notare (notarielle Beglaubigung) oder eben die Stadt (amtliche Beglaubigung). Der Übersetzer bestätigt und zwar die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung und das per Stempel oder schriftlich. Übersetzer dürfen dabei nur Übersetzungen bestätigen, für deren Sprache sie ermächtigt wurden, Ausgangs- oder Zielsprache muss dabei immer die deutsche Sprache sein.
Was muss ich tun, wenn ich eine fremdsprachige Urkunde habe, die in eine andere Sprache (nicht Deutsch) übersetzt werden soll?
Nehmen wir als Beispiel eine englische Geburtsurkunde, die Ins italienische übersetzt werden soll. Soll diese Übersetzung in Deutschland vorgenommen werden, muss der Weg zwingend über die deutsche Sprache gehen. Das heißt im konkreten Fall:
Zunächst wird die englische Urkunde in die deutsche Sprache übersetzt und im Anschluss aus der deutschen Sprache in die italienische Sprache. Angehängt werden müssen jeweils alle Übersetzungen, damit die Dokumente als offizielle Übersetzungen anerkannt werden.
Besonders praktisch:
Von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer angefertigte Übersetzungen sind in ganz Deutschland gültig.