Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel:
Sarah Jane Borchert, Cheruskerstraße 67, 33647 Bielefeld, im Folgenden „Übersetzerin“ genannt, betreibt eine Übersetzungs-Agentur, welche unter anderem die Übersetzung von Inhalten in die italienische Sprache, in die Leichte Sprache (Deutsch und Englisch) und in die Einfache Sprache (Deutsch und Englisch), Verdolmetschungen (Italienisch, Leichte Sprache) und Erstellung von Leichte-Sprache-Bildern anbietet.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der Übersetzerin und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen die Übersetzerin die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.
Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen die Übersetzerin ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Übersetzerin und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Übersetzerin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Übersetzerin wird diesbezüglich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist die Übersetzerin berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist. Bei Auslegungsschwierigkeiten bei verschiedenen Sprachversionen gilt im Zweifel die deutsche Version.
4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen
b. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort, Leistungsbeginn
1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von der Übersetzerin unterbreiteten Angebots in Textform oder mündlich/fernmündlich durch den Kunden zustande. Die Übersetzerin hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
2. Der Umfang der von der Übersetzerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie dem Angebot oder aus weiteren individuellen Vereinbarungen. In der Regel erbringt die Übersetzerin Übersetzungsleistungen und grafische Leistungen.
3. Das Eigentum an dem gesamten Material, das von der Übersetzerin für die Durchführung des Auftrages verwendet wird, verbleibt bei der Übersetzerin. Das Eigentum an dem dem Kunden zu überlassenden vereinbarten Endprodukt geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.
4. Die Übersetzerin darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
5. Etwaige Fristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der Übersetzerin wegen Verzugs des Kunden jeweils um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Produzenten nicht nachkommt.
6. Kommt die Übersetzerin mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Übersetzerin eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
7. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz der Übersetzerin, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Pflichten des Kunden
1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen/Angeboten und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Kunde hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Übersetzerin erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
4. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an die Übersetzerin überlassenen Mittel und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von der Übersetzerin zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen der Übersetzerin gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche oder allgemein rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Produktion einzuholen.
5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber der Übersetzerin geltend machen, wird die Übersetzerin den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Übersetzerin insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die Übersetzerin bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der Übersetzerin kein Mitverschulden zur Last fällt.
6. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erbringen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen, und etwaige Rechte mit darstellenden Personen (soweit zutreffend) zu klären.

§ 4 Nutzungsrechte
Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an dem von der Übersetzerin zu liefernden Inhalten für die vertraglich vereinbarte Nutzung. Die Inhalte dürfen durch den Kunden nicht bearbeitet oder verändert werden. Eine Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Fall ausschließlich an dem Endprodukt selbst. Etwaige Copyright-Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
3. Kalkulationen der Übersetzerin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Übersetzerin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die für die Erstellung vorgesehene Zeit auf Gründen, die die Übersetzerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbarte Pauschalvergütung entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Übersetzerin auch für die Zeit, um die sich die Produktionszeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4. Die Übersetzerin ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.

§ 6 Haftung
1. Die Übersetzerin weist ausdrücklich darauf hin, dass Sprache oft auch subjektiv sein kann und Nuancen in der Übersetzung wahrnehmungsbedingt sind. Die Übersetzerin haftet daher nicht dafür, dass die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen und/oder Werke zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen und für die Zwecke des Kunden verwendet werden können.
2. Wenngleich es sich bei den Leistungen der Übersetzerin in der Regel um Dienstleistungen handeln wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Übersetzerin in Einzelfällen auch Werkleistungen erbringt. Bei solchen Werkleistungen übernimmt die Übersetzerin die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, soweit der Kunde Unternehmer ist.
3. Soweit es sich bei den von der Übersetzerin zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, ist der Kunde verpflichtet, nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. Übersendung der Leistungen durch die Übersetzerin unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an die Übersetzerin zu übermitteln. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
4. Die Übersetzerin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Für sonstige Schäden haftet die Übersetzerin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Produzenten.
7. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt
Die Übersetzerin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Epidemien, Pandemien, schlechtes Wetter sowie behördliche Maßnahmen.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz der Übersetzerin.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt